Unternehmensangaben auf Ihrer Website: Britische Anforderungen und bewährte Verfahren
15. August 2026
Erfahren Sie, was britische Unternehmen auf ihren Websites anzeigen müssen – Companies House-Angaben, Mehrwertsteuer, Kontaktinformationen und Best Practices für den Vertrauensaufbau im Jahr 2026.
Warum die Darstellung von Unternehmensinformationen wichtig ist
Im Vereinigten Königreich ist die Angabe klarer Unternehmensinformationen auf Ihrer Website nicht nur eine rechtliche Verpflichtung – sie ist ein starkes Vertrauenssignal. Verbraucher prüfen zunehmend physische Adresse, Registernummer und Kontaktdaten, bevor sie einen Kauf tätigen oder eine Anfrage stellen. Im Jahr 2026, da Online-Betrug zunimmt, hilft Ihnen Transparenz, sich als seriös und glaubwürdig hervorzuheben. Die Angabe korrekter Unternehmensinformationen schützt Ihre Marke zudem vor Identitätstäuschung, da Kunden Ihre offiziellen Angaben mit den Einträgen bei Companies House abgleichen können. Darüber hinaus können fehlende Pflichtangaben zu Geldstrafen und Durchsetzungsmaßnahmen durch Aufsichtsbehörden führen. Machen Sie es Besuchern leicht, herauszufinden, wer Sie sind, wo Sie ansässig sind und wie Sie erreichbar sind – es ist eine kleine Investition, die sich in Kundenvertrauen und rechtlicher Sicherheit auszahlt.
Rechtliche Anforderungen für Limited Companies und LLPs
Nach dem Companies Act 2006 müssen Limited Companies und LLPs im Vereinigten Königreich bestimmte Angaben auf ihrer Website veröffentlichen. Dazu gehören der eingetragene Firmenname, die Registernummer, die Anschrift des eingetragenen Sitzes sowie der Ort der Registrierung (z. B. England und Wales). Befindet sich das Unternehmen in Liquidation oder in einem Insolvenzverfahren, muss auch dieser Umstand angegeben werden. Für LLPs gelten ähnliche Regelungen; auch hier wird der eingetragene Sitz als „registered office" bezeichnet. Diese Angaben müssen auf jeder Website erscheinen, die zu geschäftlichen Zwecken genutzt wird, einschließlich Social-Media-Profilen, sofern diese als primäre Online-Präsenz dienen. Stellen Sie sicher, dass die Informationen lesbar und nicht in winziger Schrift versteckt sind – sie müssen für jeden Besucher klar erkennbar sein. Die Nichteinhaltung stellt eine Straftat dar und kann mit einer Geldstrafe geahndet werden.
USt-IdNr. und finanzielle Transparenz
Wenn Ihr Unternehmen im Vereinigten Königreich für die Mehrwertsteuer registriert ist, müssen Sie Ihre USt-IdNr. auf Ihrer Website anzeigen, insbesondere wenn Sie Waren oder Dienstleistungen online verkaufen. Dies ist Teil der Mehrwertsteuervorschriften und hilft Kunden, Ihr Unternehmen bei B2B-Geschäften zu überprüfen. Die Mehrwertsteuernummer sollte auf Ihrer Kontaktseite, in der Fußzeile oder auf der Checkout-Seite deutlich sichtbar sein. Wenn Sie zudem E-Commerce-Dienstleistungen anbieten, sollten Sie Ihre Handelsregisternummer und Ihre Mehrwertsteuernummer anzeigen, bevor der Kunde eine Bestellung aufgibt. Für Unternehmen, die nicht mehrwertsteuerpflichtig sind, ist es dennoch empfehlenswert, den vollständigen Firmennamen und die Anschrift anzugeben, um den Verbraucherschutzgesetzen zu entsprechen. Transparenz bei Ihren finanziellen Angaben gibt Kunden die Gewissheit, dass sie es mit einem seriösen Unternehmen zu tun haben und nicht mit einem windigen Anbieter – das ist besonders in wettbewerbsintensiven Märkten im Vereinigten Königreich wichtig.
Kontaktinformationen und Barrierefreiheit
Über die rechtlichen Notwendigkeiten hinaus sollte Ihre Website es Besuchern einfach machen, Sie zu kontaktieren. Geben Sie mindestens eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer an. Für physische Unternehmen wird jedoch eine vollständige Postanschrift empfohlen, selbst wenn Sie ein Heimgeschäft betreiben – aus Datenschutzgründen können Sie eine Geschäftsadresse verwenden. Ziehen Sie in Betracht, ein Kontaktformular hinzuzufügen, aber stellen Sie auch direkte Kontaktdaten bereit, da einige Nutzer die sofortige Kontaktaufnahme bevorzugen. Im Vereinigten Königreich müssen Sie gemäß dem Consumer Rights Act vor dem Kauf genaue Kontaktinformationen bereitstellen, auch für digitale Inhalte. Gestalten Sie Ihre Kontaktseite übersichtlich, mit Links in der Fußzeile und im Navigationsmenü. Im Jahr 2026 erwarten Nutzer schnelle Antworten, daher sollten Sie je nach Eignung einen Live-Chat oder eine WhatsApp-Business-Leitung in Betracht ziehen. Erreichbar zu sein schafft Vertrauen und reduziert Kundenfrustration, was zu höherer Zufriedenheit und Folgegeschäften führt.
Datenschutz, Privatsphäre und Cookie-Hinweise
Unternehmen im Vereinigten Königreich müssen die UK GDPR und den Data Protection Act 2018 einhalten. Das bedeutet, dass Ihre Website eine klare Datenschutzerklärung benötigt, die erklärt, welche personenbezogenen Daten Sie erheben, wie Sie sie verwenden und auf welcher Rechtsgrundlage die Verarbeitung erfolgt. Darüber hinaus müssen Sie einen Cookie-Hinweis bereitstellen, der vor dem Setzen nicht notwendiger Cookies eine Einwilligung einholt. Viele Unternehmen ignorieren diese Anforderungen fälschlicherweise, doch das Information Commissioner’s Office (ICO) setzt sie aktiv durch und verhängt Bußgelder und Sanktionen bei Nichteinhaltung. Um konform zu bleiben, sollten Sie ein Banner einbinden, das Nutzern die Wahl lässt, welche Cookies sie zulassen möchten. Ihre Datenschutzerklärung sollte leicht auffindbar sein – idealerweise verlinkt in der Fußzeile jeder Seite. Vergessen Sie nicht, Ihren Firmennamen und Ihre Kontaktinformationen in der Datenschutzerklärung anzugeben. Diese Maßnahmen bewahren Sie nicht nur vor rechtlichen Problemen, sondern geben Kunden auch die Sicherheit, dass ihre Daten geschützt sind – ein entscheidender Faktor bei Kaufentscheidungen heute.
FAQ
Yes, if you are a limited company or LLP, you must display Ihre registered office address. This is a requirement under the Companies Act 2006. You may use the address when you register, but it must be a physical address where official mail can be sent. If you work from home und prefer not to show that address, you can use a registered office service provider, but the address must still be one where Companies House can contact you.