Companies House Einreichungspflichten: Ein umfassender UK-Leitfaden für 2026
14. August 2026
Alles, was Sie 2026 über die Einreichungspflichten bei Companies House wissen müssen: Fristen, Gebühren, neue Vorschriften und wie Sie konform bleiben.
Was sind die Einreichungspflichten bei Companies House?
Jede Limited Company, LLP oder andere eingetragene Gesellschaft im Vereinigten Königreich muss regelmäßig bestimmte Dokumente und Informationen an Companies House übermitteln. Dabei handelt es sich um die gesetzlichen Pflichtmitteilungen gemäß Companies Act 2006, die dazu dienen, das öffentliche Register aktuell und transparent zu halten. Zu den Kernpflichten gehören die Einreichung einer Bestätigungserklärung (Confirmation Statement) mindestens einmal jährlich, die Vorlage des Jahresabschlusses (auch wenn Ihre Gesellschaft ruhend gestellt ist), die Aktualisierung von Angaben wie Direktoren, Gesellschaftern und Sitzadresse sowie die Meldung von Änderungen bei Personen mit maßgeblichem Einfluss (PSCs). Im Jahr 2026 kommen zudem verschärfte Pflichten zur Identitätsprüfung hinzu. Die Nichteinhaltung dieser Anforderungen kann Geldbußen, Verspätungszuschläge und sogar Strafverfolgung nach sich ziehen. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, genau zu verstehen, was Ihre Gesellschaft wann einreichen muss.
Wichtige jährliche Fristen und Gebühren
Ihre Einreichungsfrist hängt vom Bilanzstichtag Ihres Unternehmens sowie vom Datum der Bestätigungserklärung ab. Private Unternehmen müssen ihre Jahresabschlüsse innerhalb von 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag einreichen, öffentliche Kapitalgesellschaften innerhalb von 6 Monaten. Bestätigungserklärungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Bestätigungszeitraums fällig, in der Regel jährlich, und kosten 34 £ bei Online-Einreichung (bzw. 62 £ per Post, ohne Online-Rabatt). Bei verspäteter Einreichung fallen automatisch Säumniszuschläge an, die für private Unternehmen bei 150 £ beginnen und sich bei mehr als einem Monat Verspätung verdoppeln. Für Bestätigungserklärungen droht eine Geldbuße von 500 £, wenn sie mehr als zwei Monate überfällig sind. Tragen Sie sich die Fristen unbedingt im Kalender ein: Diese Termine verschieben sich niemals, und das Companies House zeigt sich bei Verlängerungen nicht kulant.
Die Bestätigungserklärung: Jahresüberblick
Die Bestätigungserklärung (Formular CS01) ist Ihre jährliche Momentaufnahme der Unternehmensdaten. Sie bestätigt, dass die bei Companies House hinterlegten Angaben korrekt und aktuell sind, einschließlich der Anschrift des eingetragenen Sitzes, der Geschäftsführer, des Sekretärs, der Aktionäre und des Grundkapitals sowie des Registers der Personen mit maßgeblichem Einfluss (PSC). Sie müssen die Erklärung mindestens alle 12 Monate einreichen, auch wenn sich nichts geändert hat. Sind im Laufe des Jahres Veränderungen eingetreten, melden Sie diese separat über die entsprechenden Formulare oder aktualisieren Sie die Angaben gleichzeitig mit der Bestätigungserklärung. Im Jahr 2026 ist außerdem die Erklärung über den rechtmäßigen Zweck verpflichtend – Sie müssen bestätigen, dass die beabsichtigten Aktivitäten des Unternehmens rechtmäßig sind. Sie können die Erklärung online über den Companies-House-Dienst einreichen oder eine vom Regulator akzeptierte Software verwenden.
Jahresabschluss: Was einzureichen ist
All UK companies must file annual accounts mit Companies House, und the rules depend on Ihre company size. Micro-entities can file the simplest abridged accounts; small companies can file a reduced set; medium und large entities face fuller disclosure requirements. Charities may have different rules. Dormant companies can file 'dormant company accounts' using form AA02 if they have no significant transactions. Since 2024, there is no longer an option to file paper accounts to Companies House für most companies; filing must be done digitally, mit accounts tagged using the appropriate XBRL taxonomy. für 2026, all accounts must also be prepared using the new digital software requirements—so check that Ihre accountant uses HMRC-recognised software. Late accounts penalties are automatically imposed.
Weitere Änderungen im Jahr 2026: Identitätsprüfung und mehr
Das Gesetz zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und zur Verbesserung der Transparenz von Unternehmen (Economic Crime and Corporate Transparency Act) hat bedeutende Reformen mit sich gebracht, von denen die meisten im Jahr 2026 nun vollständig in Kraft sind. Jeder Geschäftsführer, jede Person mit signifikantem Einfluss (PSC) und jede Person, die Dokumente beim Companies House einreicht, muss ihre Identität verifizieren. Dies kann über GOV.UK One Login oder über einen zugelassenen Vertreter erfolgen. Darüber hinaus müssen alle Unternehmen eine registrierte E-Mail-Adresse angeben – diese wird nicht öffentlich angezeigt, dient jedoch der offiziellen Kommunikation. Neue Vorschriften verlangen außerdem, dass Unternehmen einen rechtmäßigen Zweck angeben und bestätigen, dass kein Insolvenzverfahren gegen sie läuft. Stellen Sie bei der Einreichung sicher, dass alle neuen Anforderungen erfüllt sind, da Ihre Einreichung andernfalls abgelehnt wird. Die Änderungen zielen darauf ab, die Transparenz zu erhöhen und Wirtschaftskriminalität zu bekämpfen, bringen jedoch für jedes britische Unternehmen zusätzliche Compliance-Pflichten mit sich.
FAQ
Sie müssen Ihre Bestätigungserklärung innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf Ihres Bestätigungszeitraums einreichen. Wenn Sie diese Frist versäumen, sendet Companies House eine Erinnerung, und Ihnen wird eine zivilrechtliche Geldbuße von 500 £ auferlegt, falls die Erklärung mehr als zwei Monate zu spät eingereicht wird. Darüber hinaus kann Ihr Unternehmen bei wiederholter Nichteinhaltung aus dem Register gestrichen werden, was den Verlust sämtlicher im Unternehmen gehaltener Vermögenswerte bedeutet.